Allgemeine Geschäftsbedingungen

von StressManagement-im-Norden


Es handelt sich hier um "Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (ABGs)

für Teilnahmebedingungen und Verträge mit StressManagement-im-Norden

im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG).

Einzelvertragliche Änderungen der AGBs sind zulässig,

bedarfen jedoch zwingend einer schriftlichen Vereinbarung.

  •  Zur vereinfachten Lesbarkeit wird im folgenden Text die männliche Formulierung verwendet, auch wenn beide Geschlechter gemeint sind.
  • StressManagement-im-Norden wird im folgenden Text als "Veranstalter" tituliert.

1. Termine für Einzel-Coaching

Die Zahlungsmodalität bei Einzelterminen ist Barzahlung zum jeweiligen Termin.
Einzeltermine müssen spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, ansonsten wird die Teilnahmegebühr auch ohne Terminantritt fällig.


2. Gebühren und Zahlungsbedingungen für Kurse oder Seminare

(1) Gebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zum Kurs- oder Veranstaltungsbeginn.

(2) Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5% zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8%.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(3) Mögliche Abschluss -oder Teilnahmebestätigungen werden erst nach Eingang der vereinbarten Gebühr ausgestellt.


3. Aufträge/Verträge (Firmen)

Aufträge/Verträge müssen schriftlich per Post oder als unterschriebener PDF-Anhang per E-mail erfolgen und benötigen für eine vertragliche Übereinkunft eine Bestätigung durch den Verantstalter. 

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt.

Anmeldungen vom Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle haben Rechtsverbindlichkeit und stellen einen Auftrag dar.


4. Rücktritt / Kündigung durch den Teilnehmer oder Auftraggeber

Der Rücktritt von einer Veranstaltung oder einem Seminar oder einem geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen. Sofern in den Einzelverträgen keine anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

Bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer bzw. seiner entsendenden Stelle kostenfrei. Danach und bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der ausgewiesenen Teilnahmegebühr fällig. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Absage einen Ersatzteilnehmer stellen können, der den Voraussetzungen entspricht, oder der Veranstalter einen Ersatzteilnehmer stellen kann, so entfallen die Stornierungsgebühren.


5. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter

Ist die Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung nicht erreicht, so kann der Veranstalter entweder einen neuen Termin vorschlagen oder ansetzen, um die Mindestteilnehmerzahl zu mobilisieren oder die Veranstaltung absagen.

Der Kunde hat im Fall der Terminverschiebung die Wahlmöglichkeit kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, wenn er diese Entscheidung nach Bekanntgabe des neuen Termins dem Veranstalter umgehend schriftlich mitteilt. Rechtliche Wiedergutmachungsforderungen für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen gegen den Veranstalter sind unwirksam.


6. Inhalt der Veranstaltung

(1) Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung oder des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminar- oder Kursprogramm, insoweit es Bestandteil des Vertrages ist.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt einzelne Seminar- oder Kursinhalte aus fachlichen oder pädagogischen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers oder Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.


7. Aufenthalt und Verhalten in Seminarräumen

Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass weder andere Teilnehmer, Nachbarn oder Anwohner Schaden nehmen oder Anlass zur Beschwerde haben. Gegenseitige Rücksichtnahme steht hierbei an erster Stelle.

Dies gilt auch für den Aufenthalt im Freien. Sowohl im Seminarraum als auch im Freien ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich. Das Rauchen in den Veranstaltungsräumen ist nicht gestattet. Gegebene Hausordnungen sind zu berücksichtigen.

 

Vom Teilnehmer mitgebrachte Sach-und Wertgegenstände sind nach Beendigung der Veranstaltung wieder mitzunehmen. Die Haftung durch den Veranstalter für Schäden oder Verlust von mitgebrachten Sach- oder Wertgegenständen, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl entstehen, ist ausgeschlossen.

Teilnehmer haften für Verluste und alle Schäden am Gebäude und Inventar selbst, die durch sie entstanden sind. Für vom Veranstalter zu vertretende Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.


8. Weisungsbefugnis bei Inhouse-Seminaren und Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden

Dem Veranstalter obliegt die Weisungsbefugnis Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn durch diese die Kursatmosphäre oder das Anleiten von Entspannungsübungen gravierend beeinträchtig, gestört oder gefährdet ist und vorherige Aufforderungen zur Verhaltensoptimierung nicht nachgekommen wurde. Dem Veranstalter entstehen hierdurch weder Kosten noch eine Verpflichtung der Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 


9. Sonstiges

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
(2) Übermittelte Daten des Auftraggebers werden in der EDV des Veranstalters verarbeitet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Teilnehmer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
(3) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der abgestimmte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen vom Veranstalter gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung erhält die gesetzliche Bestimmung Gültigkeit und wenn eine solche nicht besteht, eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Der Auftraggeber und Veranstalter verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.